Nutzungsbedingungen

I. Vertragsgegenstand, Änderungen

§ 1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen

(1) Der Presse- und Informationsdienst der Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (nachfolgend „der PVR“ genannt) stellt auf www.für-unsere-region.de/nord/vr-banken eine Plattform zur Verfügung (nachfolgend "die Plattform" genannt), über welche die Teilnehmer Projekte mit gemeinnützigem Charakter vorstellen und/oder für diese spenden können, um diese so gemeinsam zu finanzieren.

(2) Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch den PVR und die Nutzung dieser Dienste durch Sie. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

§ 2 Änderungen der Nutzungsbedingungen

Der PVR behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der PVR Sie mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern Sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widersprechen und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzen, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle Ihres Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In der Änderungsmitteilung wird der PVR Sie auf Ihr Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen.

II. Anmeldung zur Teilnahme, Umgang mit Zugangsdaten, Beendigung der Teilnahme

§ 3 Anmeldeberechtigung

(1) Die vollständige Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste setzt Ihre Anmeldung als Teilnehmer voraus. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Der PVR ist berechtigt, Teilnahmeanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

(2) Die Anmeldung ist Ihnen nur erlaubt, wenn Sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.

(3) Eine Mehrfachanmeldung ist Ihnen nicht erlaubt.

§ 4 Ihre Anmeldung auf der Plattform

(1) Die während des Anmeldevorgangs vom PVR erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen von Ihnen vollständig und korrekt angegeben werden. Bei der Anmeldung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben.

(2) Vor der Absendung Ihrer Anmeldung können Sie Ihre Angaben überprüfen und fehlerhafte Angaben mithilfe der Eingabefelder berichtigen. Mit der Absendung Ihrer Anmeldung geben Sie einen verbindlichen Antrag auf Teilnahme ab. Der PVR bestätigt den Eingang Ihrer Anmeldung und erklärt mit dieser E-Mail zugleich die Annahme Ihres Teilnahmeantrags. Ab Zugang der E-Mail sind Sie zur Nutzung der Plattform im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen berechtigt. Hierzu müssen Sie vorab Ihre Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links bestätigen.

§ 5 Verantwortung für die Zugangsdaten

(1) Im Verlauf des Anmeldevorgangs werden Sie gebeten, einen Benutzernamen und ein Passwort anzugeben. Mit diesen Daten können Sie sich nach der Freischaltung Ihres Zugangs und Ihrer Bestätigung auf der Plattform einloggen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass der Benutzername nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte verletzt und nicht gegen die guten Sitten verstößt.

(2) Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind von Ihnen geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

(3) Es liegt weiter in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Ihr Zugang zu der Plattform und die Nutzung der auf der Plattform zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch Sie bzw. durch die von Ihnen bevollmächtigten Personen erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist der PVR unverzüglich zu informieren.

§ 6 Aktualisierung der Teilnehmerdaten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten (einschließlich Ihrer Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Dauer Ihrer Teilnahme eine Änderung der angegebenen Daten ein, so haben Sie die Angaben unverzüglich auf der Plattform in Ihren persönlichen Einstellungen zu korrigieren. Sollte Ihnen dies nicht gelingen, so teilen Sie uns Ihre geänderten Daten bitte unverzüglich per E-Mail mit.

§ 7 Beendigung der Teilnahme

(1) Sie können das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen. Sind Sie an einem Projekt als Initiator oder als Spender beteiligt, so können Sie erst nach Abschluss dieses Projekts ordentlich kündigen.

(2) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und Sie dürfen Ihren Zugang nicht mehr nutzen. Der PVR behält sich vor, den Benutzernamen sowie das Passwort mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren.

(3) Der PVR ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen Ihrer Teilnahme entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.

(4) Der PVR ist auch ohne ausdrückliche Kündigung berechtigt, Ihre Zugangsdaten zu sperren und die im Rahmen Ihrer Teilnahme entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen, wenn Sie sich seit mehr als zwölf Monaten nicht mehr auf der Plattform eingeloggt haben.

III. Dienste und Inhalte auf der Plattform

§ 8 Diensteangebot und Verfügbarkeit der Dienste

(1) Der PVR stellt Ihnen auf der Plattform unterschiedliche Dienste zur zeitlich befristeten Nutzung zur Verfügung. Solche Dienste können z.B. das Verfügbarmachen von Daten, Beiträgen, Bild- und Tondokumenten, Informationen und sonstigen Inhalten (nachfolgend zusammenfassend „Inhalte“ genannt) sein, weiter die Möglichkeit, individuelle Profile anzulegen und für gemeinnützige Projekte zu werben und/oder zu spenden, um deren Durchführung zu ermöglichen.

Inhalt und Umfang der Dienste bestimmen sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, im Übrigen nach den jeweils aktuell auf der Plattform verfügbaren Funktionalitäten.

(2) Der PVR gewährleistet in ihrem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster der Plattform, die, soweit möglich, zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr liegen.

Im Übrigen besteht ein Anspruch auf die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim PVR. Der PVR bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit ihrer Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

§ 9 Änderungen von Diensten

Der PVR ist jederzeit berechtigt, auf der Plattform unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Der PVR wird hierbei jeweils auf Ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen.

§ 10 Schutz der Inhalte, Verantwortlichkeit für Inhalte Dritter

(1) Die auf der Plattform verfügbaren Inhalte sind überwiegend geschützt durch das Urheberrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum des PVR, der anderen Teilnehmer oder sonstiger Dritter, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte als solche ist ggf. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk i.S.d. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG. Sie dürfen diese Inhalte lediglich gemäß diesen Nutzungsbedingungen sowie im auf der Plattform vorgegebenen Rahmen nutzen.

(2) Die auf der Plattform verfügbaren Inhalte stammen teilweise vom PVR und teilweise von anderen Teilnehmern bzw. sonstigen Dritten. Inhalte der Teilnehmer sowie sonstiger Dritter werden nachfolgend zusammenfassend „Drittinhalte“ genannt. Der PVR führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte. Dies gilt auch im Hinblick auf die Qualität der Drittinhalte und deren Eignung für einen bestimmten Zweck, und auch, soweit es sich um Drittinhalte auf verlinkten externen Webseiten handelt.

IV. Inanspruchnahme der Dienste auf der Plattform durch Sie

§ 11 Umfang der erlaubten Nutzung

(1) Ihre Nutzungsberechtigung beschränkt sich auf den Zugang zu der Plattform sowie auf die Nutzung der auf der Plattform jeweils verfügbaren Dienste im Rahmen der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen.

(2) Für die Schaffung der in Ihrem Verantwortungsbereich zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste notwendigen technischen Voraussetzungen sind Sie selbst verantwortlich.

§ 12 Einstellen von Inhalten

(1) Mit dem Einstellen von Inhalten räumen Sie dem PVR jeweils ein unentgeltliches Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere

  • zur Speicherung der Inhalte auf dem Server des PVR sowie deren Veröffentlichung, insbesondere deren öffentlicher Zugänglichmachung auf der Plattform,
  • zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist,
  • zur Bewerbung einzelner Projekte und/oder der Plattform als Ganzes in jedweden Medien, seien es Offline- oder Onlinemedien.

Die dem PVR vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte bleiben auch bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Die den Teilnehmern an von Ihnen eingestellten Inhalten bereits eingeräumten Nutzungsrechte bleiben ebenfalls unberührt.

(2) Sie sind für die von Ihnen eingestellten Inhalte voll verantwortlich. Der PVR übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.

Sie erklären und gewährleisten gegenüber dem PVR daher, dass Sie der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von Ihnen auf der Plattform eingestellten Inhalten sind, oder aber anderweitig berechtigt sind (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte auf der Plattform einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz zu gewähren.

(3) Der PVR behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte durch den Teilnehmer oder die eingestellten Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen § 20 geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 20 kommen wird. Der PVR wird hierbei jedoch auf Ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes gegen § 20 wählen.

§ 13 Berechtigung zum Einstellen von Projekten

(1) Ein Anspruch auf das Einstellen von Projekten besteht nicht. Der PVR ist berechtigt, Projekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2) Die Plattform dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Der PVR akzeptiert daher nur Projekte von gemeinnützigen Organisationen.

(3) Aufgrund des regionalen Charakters der Plattform akzeptiert der PVR nur Projekte im Geschäftsgebiet des PVR. Zudem muss auch der Sitz der Organisation im Geschäftsgebiet des PVR liegen.

(4) Der PVR kann die Freigabe von Projekten von weiteren Voraussetzungen abhängig machen.

§ 14 Einreichung von Projekten

(1) Die während des Einreichungsvorgangs vom PVR erfragten Angaben müssen von Ihnen vollständig und korrekt angegeben werden.

(2) Vor der Einreichung Ihres Projekts können Sie Ihre Angaben überprüfen. Mithilfe der Vor- und Zurück-Funktion Ihres Browsers und der im Einreichungsvorgang zur Verfügung gestellten Buttons können Sie sich innerhalb des Einreichungsvorgangs bewegen und fehlerhafte Angaben mithilfe der Eingabefelder berichtigen.

(3) Mit der Einreichung Ihres Projekts geben Sie einen verbindlichen Antrag auf Freigabe Ihres Projekts ab. Der PVR bestätigt den Eingang Ihrer Einreichung per E-Mail. Diese E-Mail stellt noch keine Annahme Ihres Antrags dar. Vor der Freigabe Ihres Projekts durch den PVR haben Sie zunächst Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen vorzulegen und Ihre Identität durch persönliche Vorstellung beim PVR zu verifizieren. Hiernach gibt der PVR das Projekt frei oder lehnt es ab. Hierüber werden Sie per E-Mail informiert. In der Freigabe liegt die Annahme Ihres Antrags.

§ 15 Verantwortlichkeit für die Projekte

(1) Bitte beachten Sie, dass die rechtliche Ausgestaltung der Projekte allein Ihnen obliegt. Der PVR empfiehlt Ihnen, sich vor dem Einstellen von Projekten umfassend über die rechtlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen beraten zu lassen. Vom PVR auf der Plattform zur Verfügung gestellte Muster und Hinweise können eine Beratung durch einen Rechtsanwalt und durch einen Steuerberater nicht ersetzen.

(2) Zu den zu beachtenden Pflichten können u.a. die umfassenden gesetzlichen Informationspflichten gehören wie z.B. aus § 5 Telemediengesetz. Diese Vorschrift verpflichtet Sie zu den dort genannten näheren Angaben zu Ihrer Organisation. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Informationspflichten bestehen, etwa zum Fernabsatz und zum elektronischen Geschäftsverkehr. Die Plattform stellt Ihnen hierfür Eingabefehler zur Verfügung. Auch besteht die Möglichkeit, dass für erhaltene Spenden Steuern abzuführen sind.

(3) Auch sind Sie Träger aller Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit Ihren Projekten. Sie sind Vertragspartner für alle von den Teilnehmern gewährten Spenden. Die Beteiligung des PVR beschränkt sich darauf, die Dienste zur Verfügung zu stellen, die Sie und die Teilnehmer zu Vertragsschlüssen über Spenden zur Finanzierung Ihrer Projekte nutzen. Der PVR wird aus Ihren Projekten und den Spenden der Teilnehmer nicht berechtigt oder verpflichtet.

§ 16 Spenden für Projekte

(1) Um für ein Projekt zu spenden, müssen Sie zunächst das Projekt auswählen, für das Sie spenden wollen, und sodann den Betrag angeben, den Sie für das Projekt spenden wollen. Nach Eingabe aller weiteren abgefragten Angaben können Sie mit der Absendung Ihrer Spende das Angebot des Projektinitiators zur Entgegennahme von Spenden annehmen.

(2) Vor der Absendung Ihrer Spende können Sie Ihre Angaben überprüfen. Mithilfe der Vor- und Zurück-Funktion Ihres Browsers und der im Spendenvorgang zur Verfügung gestellten Buttons können Sie sich innerhalb des Spendenvorgangs bewegen und fehlerhafte Angaben mithilfe der Eingabefelder berichtigen. 

(3) Für die zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten gelten die jeweiligen Bedingungen der Anbieter dieser Zahlungsmöglichkeiten. Der PVR übernimmt alle auf Seiten des Projektinitiators anfallenden Transaktionskosten, so dass Ihre Spende in voller Höhe dem Projekt zugutekommt.

§ 17 Ende der Spendenphase, Auszahlung/Rückzahlung der Spenden

(1) Die Spenden werden zunächst treuhänderisch vom PVR auf einem Treuhandkonto verwaltet.

(2) Die Spenden werden an den Projektinitiator ausgezahlt, falls das vom Projektinitiator angesetzte Budget bei Ablauf der Spendenphase erreicht oder gar überschritten wurde.

(3) Die Spenden werden an die Spender zurückgezahlt, falls das vom Projektinitiator angesetzte Budget bei Ablauf der Spendenphase nicht erreicht wurde.

(4) Die Spendenphase kann im Einzelfall auf Antrag des Projektinitiators verkürzt oder verlängert werden. Voraussetzung ist die Information und Begründung an alle Spender sowie die Freigabe seitens des PVR. Eine Verpflichtung für den PVR zur Freigabe der Änderung besteht nicht.

(5) Falls der Projektinitiator kein Budget ansetzt, werden bei Ablauf der Spendenphase stets alle Spenden an den Projektinitiator ausgezahlt.

§ 18 Treuhandvereinbarung

(1) Die Treuhandvereinbarung zwischen dem PVR und dem Projektinitiator kommt mit der Freigabe des Projekts durch den PVR zustande.

(2) Der PVR führt das Treuhandkonto kostenlos, das Guthaben auf dem Konto wird nicht verzinst.

(3) Der Auftrag des Projektinitiators an den PVR zur Auszahlung/Rückzahlung der Spenden bei Eintritt der jeweiligen Bedingung ist unwiderruflich.

(4) Im Falle eines erfolgreichen Abschlusses des Projekts stellt der PVR dem Projektinitiator einen Kontoauszug mit allen Bewegungen (Spenden) auf dem Treuhandkonto zur Verfügung.

(5) Die Treuhandvereinbarung zwischen dem PVR und dem Projektinitiator ist ordentlich unkündbar. Sie endet automatisch mit der Auszahlung/Rückzahlung der Spenden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Treuhandvereinbarung bleibt unberührt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung zahlt der PVR die Spenden an die Spender zurück, falls das vom Projektinitiator angesetzte Budget noch nicht erreicht ist.

§ 19 Nennung als Referenz

Der PVR hat das Recht, erfolgreiche Projekte und deren Projektinitiatoren als Referenz auf der Plattform und in jedweden sonstigen Online- und Offlinemedien zur Bewerbung der Plattform und zur Öffentlichkeitsarbeit im Allgemeinen zu benennen.

§ 20 Verbotene Aktivitäten

(1) Die auf der Plattform verfügbaren Dienste sind ausschließlich für die Nutzung zu gemeinnützigen Zwecken durch die Teilnehmer bestimmt. Jede Nutzung für oder im Zusammenhang mit gewerblichen Zwecken, insbesondere zum Leistungsaustausch, ist Ihnen untersagt.

(2) Ihnen sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit der Plattform untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen.

(3) Des Weiteren sind Ihnen auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Plattform die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, obszöner oder diffamierender Inhalte sowie solcher Inhalte, die geeignet sind, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen, untersagt.

§ 21 Sperrung von Zugängen

(1) Der PVR kann Ihren Zugang zu der Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen bzw. verstoßen haben, oder wenn der PVR ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der PVR Ihre berechtigten Interessen angemessen berücksichtigen.

(2) Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt der PVR Ihre Zugangs-berechtigung und benachrichtigt Sie hierüber per E-Mail.

(3) Im Falle einer vorübergehenden Sperrung reaktiviert der PVR nach Ablauf der Sperrzeit die Zugangsberechtigung und benachrichtigt Sie hierüber per E-Mail. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Dauerhaft gesperrte Personen sind von der Teilnahme an der Plattform dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut auf der Plattform anmelden.

V. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

§ 22 Datenschutz

(1) Zu den Qualitätsansprüchen des PVR gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Teilnehmer (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus Ihrer Anmeldung auf der Plattform sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden vom PVR daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Der PVR wird Ihre personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.

(2) Hierüber hinaus verwendet der PVR Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit Sie hierzu ausdrücklich eingewilligt haben. Eine von Ihnen erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.

VI. Haftungsbeschränkung

§ 23 Haftungsbeschränkung für unentgeltliche Dienste

Sollte Ihnen durch die Nutzung von auf der Plattform unentgeltlich zur Verfügung gestellten Diensten (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) ein Schaden entstehen, so haftet der PVR nur, soweit Ihr Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit des PVR.

§ 24 Haftungsbeschränkung für kostenpflichtige Dienste

Im Rahmen der Nutzung kostenpflichtiger Dienste (einschließlich des Abrufs von kostenpflichtigen Inhalten) durch Sie haftet der PVR nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

(1) Für Schäden, die durch den PVR oder durch deren gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet der PVR unbeschränkt.

(2) In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet der PVR nicht. Im Übrigen ist die Haftung des PVR für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen des PVR.

(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.

VII. Sonstige Bestimmungen

§ 25 Informationen zum Vertragstext

Die Vertragsschlüsse auf dieser Plattform erfolgen in deutscher Sprache. Sie haben bei Vertragsschluss die Möglichkeit, die Webseite und die Nutzungsbedingungen mithilfe der Druck- bzw. Speicherfunktion Ihres Browsers auszudrucken bzw. abzuspeichern. Der PVR hält den Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert. Ein Zugriff auf den Vertragstext über den PVR ist dann aber nicht mehr möglich.

§ 26 Schriftformerfordernis

Sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Teilnahme an der Plattform abgegeben werden, in Schriftform oder per E-Mail abzugeben.

§ 27 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 28 Anwendbares Recht

Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 29 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Sitz des PVR.